Reise-Storno-Versicherung

NEUE CORONA STORNOVERSICHERUNG
Gemeinsam mit dem Land Vorarlberg ist es der Sparte Tourismus & Freizeitwirtschaft gelungen, eine Corona-Stornoversicherung ins Leben zu rufen. Sie wird heute erstmals kommuniziert. Wir berichten an dieser Stelle über die wichtigsten Details dieser Erleichterungen für Betriebe in Vorarlberg:
Neue Corona-Stornoversicherung
- Kostenlose COVID-19-Stornoversicherung für alle Gäste-Buchungen für die gesamte Wintersaison 2020/21 in allen Beherbergungsbetrieben in Vorarlberg, die Ortstaxe abführen
- Versicherungsfall: COVID-19-Infektion bzw. Erkrankung (Bescheid) und/oder der berechtigte Verdacht darüber; auch bei Familienmitgliedern im gemeinsamen Haushalt
- Nachweis: offizielle Stornorechnung der Unterkunft und Quarantänebescheid oder positiver COVID-19-Test oder ärztliches Attest bei COVID-19-Krankheitsbeschwerden
- Versicherungssumme: 3.000 Euro pro Gastaufenthalt für Nächtigungs- und Verpflegungskosten (vierköpfige Familie: bis zu 4 x 3.000 Euro =12.000 Euro)
- Versicherungsausschluss von COVID-19 bei Pandemie-Einstufung-Ausschlussgrund in den Versicherungsbedingungen explizit ausgenommen!